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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für die Nutzung von SIPSAQ.

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Susko GmbH, Herderstraße 11, 22085 Hamburg (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der Reservierungsplattform SIPSAQ sowie über damit zusammenhängende IT- und Webdienstleistungen.

SIPSAQ ist eine Produktmarke des Anbieters. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die Susko GmbH.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an gastronomische Betriebe. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

Der Anbieter stellt dem Kunden SIPSAQ als webbasierte Software zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • die Verwaltung von Reservierungen, Öffnungszeiten, Kapazitäten und Tischen über ein Dashboard
  • eine öffentliche Buchungsseite je Betrieb sowie ein einbettbares Buchungs-Widget
  • die Benachrichtigung von Gästen und Betrieb über die eingerichteten Kanäle
  • Auswertungen zur Auslastung des Betriebs

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der gewählten Leistungsbeschreibung. Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen.

Der Anbieter entwickelt SIPSAQ fortlaufend weiter und ist berechtigt, Funktionen zu ergänzen oder zu verändern, solange der vertraglich geschuldete Leistungszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs teilt der Anbieter dem Kunden mit angemessener Frist mit.

§ 3 Verhältnis zu den Gästen des Kunden

SIPSAQ ist ein technisches Hilfsmittel zur Vermittlung und Verwaltung von Tischreservierungen. Der Reservierungsvertrag über einen Tisch kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Kunden (dem jeweiligen Betrieb) zustande. Der Anbieter wird nicht Partei dieses Reservierungsvertrags und schuldet dem Gast weder die Bereitstellung eines Tisches noch gastronomische Leistungen.

Der Kunde ist für die Richtigkeit der über SIPSAQ veröffentlichten Angaben zu seinem Betrieb — insbesondere Öffnungszeiten, Kapazitäten, Reservierungsregeln und Kontaktdaten — allein verantwortlich.

Über SIPSAQ werden weder Zahlungen noch Anzahlungen oder Kautionen eingezogen. Die Abwicklung etwaiger Zahlungs-, Storno- oder Ausfallansprüche gegenüber dem Gast obliegt allein dem Kunden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Zugangsdaten geheim zu halten, gegen den Zugriff Dritter zu sichern und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass nur berechtigte Personen Zugang zu seinem Konto erhalten.

Der Kunde verpflichtet sich, SIPSAQ nicht rechtswidrig zu nutzen, insbesondere keine rechtsverletzenden Inhalte einzustellen und keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Funktionsfähigkeit der Plattform beeinträchtigen.

§ 5 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. dem bei Vertragsschluss gültigen Preismodell.

Alle auf dieser Website und in Angeboten genannten Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Vergütung für die laufende Nutzung von SIPSAQ ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß §§ 286, 288 BGB. Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 30 Tage in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Zugang zu SIPSAQ bis zum Ausgleich des Rückstands zu sperren.

Preisanpassungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Laufzeit richtet sich nach dem gewählten Modell. Der monatliche Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden. Der Jahresvertrag hat eine feste Laufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen der Textform.

Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten auf Anforderung für einen Zeitraum von 30 Tagen in einem gängigen elektronischen Format zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 7 Verfügbarkeit

Der Anbieter stellt SIPSAQ mit der im Internet üblichen Sorgfalt bereit und ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit bemüht. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

Zeiten planmäßiger Wartung sowie Ausfälle, die auf Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters zurückzuführen sind — insbesondere Störungen des Internets, bei Vorlieferanten oder durch höhere Gewalt — gelten nicht als Verfügbarkeitsunterbrechung. Planmäßige Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorab an und legt sie soweit möglich in nachfrageschwache Zeiten.

§ 8 Abnahme

Sofern für einzeln beauftragte Werkleistungen — etwa eine Einrichtung, Anpassung oder Integration — eine Abnahme vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel schriftlich rügt.

Für die fortlaufende Bereitstellung von SIPSAQ als Software as a Service findet eine Abnahme nicht statt.

§ 9 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn des Kunden aus nicht zustande gekommenen oder ausgefallenen Reservierungen, soweit dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Der Kunde bleibt verpflichtet, die für seinen Betrieb erforderlichen Daten in zumutbarem Umfang eigenständig zu sichern.

§ 10 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags und gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, SIPSAQ im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Mit Vertragsende erlischt dieses Nutzungsrecht.

Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht. Alle Rechte an SIPSAQ, einschließlich der Rechte an Software, Gestaltung, Marken und Dokumentation, verbleiben beim Anbieter.

An gesondert beauftragten und vollständig vergüteten individuellen Werkleistungen erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Die im Rahmen der Nutzung von SIPSAQ eingestellten Inhalte und Daten des Kunden verbleiben beim Kunden. Der Anbieter erhält daran nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte.

§ 11 Datenschutz

Soweit der Anbieter im Rahmen der Bereitstellung von SIPSAQ personenbezogene Daten — insbesondere Gästedaten — im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen hierzu einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

Der Kunde stellt sicher, dass er die Gäste seines Betriebs entsprechend den gesetzlichen Anforderungen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert und dass für die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zu Zwecken der Vertragsdurchführung zu verwenden.

Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 13 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit.

Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Hamburg.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.